Laborleistungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, welche von der labor team w ag oder deren Unterbeauftragten (LTW) angeboten oder durchgeführt werden, insbesondere für medizinische Dienstleistungen im Bereich der labormedizinischen Analysen und der Pathologie (Laborleistungen). Sie gelten für jede vertragliche Vereinbarung zwischen LTW einerseits und Kunde andererseits. Als Kunde gilt der jeweilige Auftraggeber der Analyse (Patienten sowie medizinische und nichtmedizinische Fachpersonen und Institutionen), einschliesslich deren Stellvertreter, die den Auftrag zur Analyse an LTW übermitteln (Auftragserteilung).

Zwischen Kunde und LTW individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Ebenso gehen Spezialbestimmungen von LTW wie AGB SHOP oder die Datenschutzerklärung von LTW (abrufbar unter www.laborteam.ch) im Konfliktfall vor.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in der Regel schriftlich mittels Auftragsformular, welches per Post, Kurier oder Fax übermittelt wird, oder elektronisch per OnlineRequest, sofern der Kunde über einen entsprechenden Zugang verfügt.

Handelt der Kunde im Namen eines Patienten, gibt er damit das Einverständnis des Patienten zur Auftragserteilung und in die für die Auftragsbearbeitung erforderliche Datenbearbeitung sowie in diese AGB zum Ausdruck. Ferner bestätigt er, den Patienten über den Inhalt des Auftrages sofern notwendig aufgeklärt und beraten zu haben.

Die fachgerechte Entnahme, die Verpackung, die Beschriftung und die Übermittlung der Probe an LTW erfolgt auf Verantwortung, Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass sich jeder Auftrag eindeutig den entnommenen Proben zu ordnen lässt. Jegliche Verantwortung und Haftung von LTW für eine fehlerhafte Beschriftung einer Probe durch den Kunden wird ausgeschlossen. Der Kunde ist auch für den allfälligen Transport der Probe bis zur Übergabe an LTW verantwortlich. Ab der tatsächlichen Entgegennahme der Probe durch LTW und bis zur Ablieferung des Befundes trägt LTW die Verantwortung für die Probe.

3. Ausführung der Laborleistungen

LTW erbringt die vom Kunden in Auftrag gegebenen Laborleistungen nach den aktuellen wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und den in der Schweiz üblichen Standards und liefert Befunde, die eine korrekte Grundlage für die ärztliche Diagnose und Therapie darstellen.

Die Bearbeitungszeit für die einzelnen Laborleistungen richtet sich nach deren Art und Umfang. Allfällige Eilaufträge und Sonderdienstleistungen werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

LTW ist berechtigt, für die Laborleistungen qualifizierte Dritte beizuziehen oder qualifizierte Dritte im Unterauftrag damit zu beauftragen. LTW kann ferner auf eigene Kosten bei Dritten Vergleichsanalysen in Auftrag geben.

Der Kunde kann in gegenseitiger Absprache mit Dienstleistungen für LTW beauftragt werden, insbesondere im Bereich der Präanalytik.

4. Befundübermittlung / Probenaufbewahrung

Die Übermittlung von Befunden erfolgt an den Kunden sowie wahlweise auch an den Patienten, sie kann elektronisch, telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.
Bei der Nutzung von mehreren Übermittlungswegen ist bei Abweichungen der per Post übermittelte Befund massgeblich bzw., falls keine Übermittlung per Post erfolgt, der elektronisch als PDF übermittelte Befund.
Die Interpretation von Befunden ist grundsätzlich Sache des Kunden; LTW kann den Kunden auf Anfrage in Laborfragen beraten (best efforts).

LTW ist nicht verpflichtet, die analysierten Proben nach der Analyse und Befundübermittlung weiterhin aufzubewahren.

5. Vergütung und Rechnungsstellung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bestimmung der Vergütung und die Rechnungsstellung für Laborleistungen nach der jeweils aktuell gültigen Analysenliste, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) herausgegeben wird. Die übrigen labormedizinischen Dienstleistungen werden, sofern anwendbar, nach Tarmed in Rechnung gestellt, oder die Vergütung wird im Einzelfall durch LTW festgelegt (z.B. nach dem tatsächlichen Aufwand). Bei speziellen Probebehandlungen oder Notfällen können Zuschläge verrechnet werden.

Schuldner der Vergütung ist – wo nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben – der Patient.

LTW kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlung ihrer Laborleistungen verlangen. In allen anderen Fällen stellt LTW für die Laborleistungen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist an LTW zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Danach gerät der Schuldner der Vergütung ohne weiteres in Verzug, wobei LTW berechtigt ist, einen Verzugszins von 5% p.a. und für die 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20 und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 zu fordern. Der säumige Schuldner der Vergütung hat LTW für die darüber hinaus gehenden Inkassoaufwendungen zu entschädigen.

LTW kann für das Inkasso auf Kosten des Schuldners der Vergütung Dritte beiziehen oder Ansprüche gegenüber dem Schuldner der Vergütung an Dritte abtreten.

Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde zu, den Schuldner der Vergütung über die Modalitäten der Rechnungstellung informiert und dessen Einverständnis hierzu eingeholt zu haben.

6. Berufsgeheimnis und Datenschutz

Kunde und LTW wahren jederzeit das Berufsgeheimnis und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

LTW erhebt von Patienten diejenigen Daten, die für die Durchführung und das Inkasso der Laborleistungen sowie zur Erfüllung allfälliger gesetzlicher Pflichten (z.B. Krebsregister, Infektionskrankheiten) erforderlich sind, insbesondere: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Sprache, Behandlungsgrund, klinische Angaben, Medikation, Befunde und Diagnosen, Versicherer, Versicherungsnummer, Auftraggeber, Auftragsnummer.

LTW erhebt vom Kunden (der nicht zugleich Patient ist) insbesondere: Kundennummer, ggf. Firma, Name, Vorname, Titel und Bewilligungen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sprache.
LTW verwendet personenbezogene Daten der Kunden (insb. E-Mail Korrespondenzadressen) gelegentlich im Rahmen von E-Mail-Werbung (Newsletter). Der Verwendung dieser Daten für Werbezwecke kann jederzeit per E-Mail an info@team-w.ch, schriftlich unter labor team w ag, Blumeneggstrasse 55, CH – 9403 Goldach (SG) oder über den entsprechenden Abmelde-Link im Newsletter widersprochen werden.

Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde zu, dass die ausdrückliche Einwilligung zur vorstehenden Datenbearbeitung durch den betroffenen Patienten vorliegt. Im Bereich der genetischen Untersuchungen im Sinne des GUMG sichert der Kunde ferner zu, dass die erforderliche Beratung und schriftliche Einwilligung des Patienten in die Untersuchung vorliegt. LTW ist daher ermächtigt, Daten von Patienten und Kunden innerhalb von LTW sowie an beigezogene Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies nach eigenem vernünftigem Ermessen von LTW für die Zwecke der Auftragsabwicklung (insb. Erbringung der Laborleistungen und Inkasso) hierfür erforderlich ist. Der Kunde hat Einsicht in die Daten betreffend diejenigen Patienten, für die er LTW Aufträge übermittelt hat.

7. Bewilligungen und Haftung etc.

Kunde und LTW stellen je für sich sicher, dass sie über sämtliche erforderliche Bewilligungen verfügen.

Kunde und LTW erfüllen ihre Verpflichtungen je in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen und berufsüblichen Sorgfalt.

Jede Partei haftet der anderen Partei für allfällige aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung oder Unterlassung ihrer Verpflichtungen erwachsene Schäden. LTW haftet nicht für im Rahmen der Leistungserbringung beim Kunden entstandene Schäden, es sei denn, dass der jeweilige Schaden auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von LTW zurückzuführen ist.

Kunde und LTW erbringen ihre Leistungen je ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

8. Schlussbestimmungen

Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen der AGB ist einzig die deutsche Version massgebend. Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB können von LTW jederzeit geändert werden. Die Änderungen gelten ab Publikation der neuen AGB auf der Website von LTW (www.laborteam.ch) und erstmaliger darauffolgender Auftragserteilung an LTW.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehung zwischen LTW und Kunde ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss von Staatsverträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Goldach SG oder alternativ der Wohnsitz/Sitz der beklagten Partei.

labor team w ag
Mai 2023