Laborleistungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, welche von der labor team ag oder deren Unterbeauftragten (LT) angeboten oder durchgeführt werden, insbesondere für medizinische Dienstleistungen im Bereich der labormedizinischen Analysen und der Pathologie (Laborleistungen). Sie gelten für jede vertragliche Vereinbarung zwischen LT einerseits und Kunde andererseits. Als Kunde gilt der jeweilige Auftraggeber der Analyse (Patienten sowie medizinische und nichtmedizinische Fachpersonen und Institutionen). Erteilt der Kunde einen Auftrag für einen Patienten (z.B. im Sinne einer direkten oder indirekten Stellvertretung), gelten diese AGB sowohl für das Rechtsverhältnis zwischen LT und dem Auftraggeber als auch für das Rechtsverhältnis zwischen LT und Patient.

Zwischen Kunde und LT individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Ebenso geht die Datenschutzerklärung von LT (abrufbar unter www.laborteam.ch/de/datenschutz) diesen AGB im Konfliktfall vor. Diese AGB gehen allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor.

Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde ausdrücklich die AGB als integrierenden Vertragsbestandteil.

 

2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in der Regel schriftlich mittels Auftragsformular, welches per Post, Kurier oder Fax übermittelt wird, oder elektronisch (z.B. per OnlineRequest, LabHub oder API), sofern der Kunde über einen entsprechenden Zugang verfügt. LT hat keine Pflicht, die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten zu überprüfen. LT kann die Annahme von Aufträgen nach eigenem Ermessen ablehnen.

Erteilt der Kunde den Auftrag für einen Patienten, gibt er damit das Einverständnis des Patienten zur Auftragserteilung und in die für die Auftragsbearbeitung erforderliche Datenbearbeitung sowie in diese AGB zum Ausdruck. Ferner bestätigt er, den Patienten über den Inhalt des Auftrages sofern notwendig aufgeklärt und beraten zu haben.

Die fachgerechte Entnahme, die Verpackung, die Beschriftung und die Übermittlung der Probe an LT erfolgt auf Verantwortung, Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass sich jeder Auftrag eindeutig den entnommenen Proben zuordnen lässt. Jegliche Verantwortung und Haftung von LT für eine fehlerhafte Beschriftung einer Probe durch den Kunden wird ausgeschlossen. Der Kunde ist auch für den allfälligen Transport der Probe bis zur Übergabe an LT verantwortlich, soweit nicht LT in gegenseitiger Absprache mit dem Kunden den Transport übernimmt. Ab der tatsächlichen Entgegennahme der Probe durch LT und bis zur Ablieferung des Befundes trägt LT die Verantwortung für die Probe.

 

3. Ausführung der Laborleistungen
LT erbringt die vom Kunden in Auftrag gegebenen Laborleistungen nach den aktuellen wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und den in der Schweiz üblichen Standards und liefert Befunde, die eine korrekte Grundlage für die ärztliche Diagnose und Therapie darstellen.

Die Bearbeitungszeit für die einzelnen Laborleistungen richtet sich nach deren Art und Umfang. Allfällige Eilaufträge und Sonderdienstleistungen werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

LT ist berechtigt, für die Laborleistungen qualifizierte Dritte beizuziehen oder qualifizierte Dritte im Unterauftrag damit zu beauftragen. LT kann ferner auf eigene Kosten bei Dritten Vergleichsanalysen in Auftrag geben.

Der Kunde kann in gegenseitiger Absprache mit Dienstleistungen für LT beauftragt werden, insbesondere im Bereich der Präanalytik.

 

4. Befundübermittlung / Probenaufbewahrung
Die Übermittlung von Befunden erfolgt an den Kunden sowie wahlweise auch an den Patienten, sie kann elektronisch (im Format HL7 und /oder PDF), telefonisch, per Fax oder per Post erfolgen.

Bei der Nutzung von mehreren Übermittlungswegen ist bei Abweichungen der per Post übermittelte Befund massgeblich bzw., falls keine Übermittlung per Post erfolgt, der elektronisch als PDF übermittelte Befund. Bei vereinbarter elektronischer Übermittlung von Befunden ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die übermittelten Daten von seinem Praxis- oder Klinikinformationssystem empfangen werden können und darin aktuell, vollständig und korrekt dargestellt werden. LT übernimmt in diesem Zusammenhang keine Verantwortung.

Die Interpretation von Befunden ist grundsätzlich Sache des Kunden; LT kann den Kunden auf Anfrage in Laborfragen beraten (best efforts).

LT ist nicht verpflichtet, die analysierten Proben nach der Analyse und Befundübermittlung weiterhin aufzubewahren.

 

5. Vergütung und Rechnungsstellung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bestimmung der Vergütung und die Rechnungsstellung für Laborleistungen nach der jeweils aktuell gültigen Analysenliste, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) herausgegeben wird, oder sofern anwendbar, nach TARDOC. Wo kein Tarif besteht, wird die Vergütung im Einzelfall durch LT festgelegt (z.B. nach dem tatsächlichen Aufwand). Bei speziellen Probenbehandlungen oder Notfällen können Zuschläge verrechnet werden. Sollten Leistungen von LT der Mehrwertsteuer unterliegen, verstehen sich die angegebenen Preise als zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Rechnungsstellung erfolgt primär an den Patienten oder dessen Versicherer, sofern dies gesetzlich oder tariflich vorgesehen ist. In allen anderen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der jeweilige Rechnungsempfänger ist Schuldner der Vergütung.

LT kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlung ihrer Laborleistungen verlangen. In allen anderen Fällen stellt LT für die Laborleistungen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist an LT zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Danach gerät der Schuldner der Vergütung ohne weiteres in Verzug, wobei LT berechtigt ist, einen Verzugszins von 5 % p.a. und für die 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20 und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 zu fordern. Der säumige Schuldner der Vergütung hat LT für die darüber hinaus gehenden Inkassoaufwendungen zu entschädigen.

LT kann für das Inkasso auf Kosten des Schuldners der Vergütung Dritte beiziehen oder Ansprüche gegenüber dem Schuldner der Vergütung an Dritte abtreten.

Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde zu, den Schuldner der Vergütung über die Modalitäten der Rechnungstellung informiert und dessen Einverständnis hierzu eingeholt zu haben

 

6. Berufsgeheimnis und Datenschutz
Kunde und LT wahren jederzeit das Berufsgeheimnis und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

LT erhebt von Patienten diejenigen Daten, die für die Durchführung und das Inkasso der Laborleistungen sowie zur Erfüllung allfälliger gesetzlicher Pflichten (z.B. Krebsregister, Infektionskrankheiten) erforderlich sind, insbesondere: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Sprache, Behandlungsgrund, klinische Angaben, Medikation, Befunde und Diagnosen, Versicherer, Versicherungsnummer, Auftraggeber, Auftragsnummer.

LT erhebt vom Kunden (der nicht zugleich Patient ist) insbesondere: Kundennummer, ggf. Firma, Name, Vorname, Titel und Bewilligungen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sprache.

LT verwendet (personenbezogene) Daten der Kunden (insb. Name, E-Mail und Korrespondenzadresse) gelegentlich im Rahmen von E-Mail-Werbung (Newsletter). Der Verwendung dieser Daten für Werbezwecke kann jederzeit per E-Mail an info@team-w.ch, schriftlich an labor team ag, Blumeneggstrasse 55, CH-9403 Goldach oder über den entsprechenden Abmeldelink im Newsletter widersprochen werden.

Mit der Auftragserteilung sichert der Kunde zu, dass die ausdrückliche Einwilligung zur vorstehenden Datenbearbeitung durch den betroffenen Patienten vorliegt. Im Bereich der genetischen Untersuchungen im Sinne des GUMG sichert der Kunde ferner zu, dass die erforderliche Beratung und schriftliche Einwilligung des Patienten in die Untersuchung vorliegt. LT ist daher ermächtigt, Daten von Patienten und Kunden innerhalb von LT sowie an beigezogene Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies nach eigenem vernünftigem Ermessen von LT für die Zwecke der Auftragsabwicklung (insb. Erbringung der Laborleistungen und Inkasso) hierfür erforderlich ist. Der Kunde hat Einsicht in die Daten betreffend diejenigen Patienten, für die er LT Aufträge übermittelt hat.

 

7. Bewilligungen und Haftung etc.
Kunde und LT stellen je für sich sicher, dass sie über sämtliche erforderliche Bewilligungen verfügen.

Kunde und LT erfüllen ihre Verpflichtungen je in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen und berufsüblichen Sorgfalt.

Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung von LT für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie generell für indirekte Schäden und Folgeschäden beim Kunden oder Schäden Dritter ausgeschlossen.

Kunde und LT erbringen ihre Leistungen je ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

 

8. Schlussbestimmungen
Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen der AGB ist einzig die deutsche Version massgebend. Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB können von LT jederzeit geändert werden. Die Änderungen gelten ab Publikation der neuen AGB auf der Website von LT (www.laborteam.ch/de/agb) und erstmaliger darauffolgender Auftragserteilung an LT.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehung zwischen LT und Kunde ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss von Staatsverträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Goldach SG oder alternativ der Wohnsitz/Sitz der beklagten Partei.

 

labor team ag
Juli 2026